Sozialamtsbestattung - Was ist zu tun?

Folgend haben wir Euch ein paar wichtige Informationen zu Sozialbestattungen in Berlin zusammengestellt. Dies ist jedoch keine Rechtsberatung. Wollt ihr tiefer in die Materie eintauchen verweisen wir euch auf die Ausführungsvorschrift über Bestattungskosten und das Berliner Sozialrecht – SGB XII.

Gerne stehen wir euch bei weiteren Fragen jederzeit zur Verfügung.

Bestattungspflicht

Verstirbt ein Mensch kommt seinen Erben die Verpflichtung zu, die Bestattungskosten zu tragen, sofern dies zu Lebzeiten des Verstorbenen nicht anders offiziell geregelt und vereinbart wurde, z.B. mit einer Bestattungsvorsorge. Können die Erben nicht für die Bestattungskosten aufkommen, sind die Kosten aushilfsweise von den Unterhaltspflichtigen, dem Ehepartner, den in gerader Linie Verwandten und dem nichtehelichen Vater zu tragen.  Das Familien- und Erbrecht gründet auf Verwandtschaft.

§ 74 SGB XII Bestattungskosten

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Kann man der Verpflichtung nicht nachkommen und für die Bestattungskosten aufkommen, hat man die Möglichkeit beim zuständigen Sozialamt (Liste der Sozialämter in Berlin findet ihr hier) die Übernahme der Bestattungskosten zu beantragen. Zumutbar ist der Einsatz aller Mittel, die den Kostentragungspflichtigen durch den Tod der zu bestattenden Person zugeflossen sind. Aus nichtwirtschaftlichen Gründen ist die Kostentragung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen unzumutbar (z.B. Misshandlung durch die verstorbene Person). Gestörte Familienbeziehungen allein begründen nicht die Unzumutbarkeit.

Übernommen werden die erforderlichen Kosten einer Erd – oder Feuerbestattung. Zu den erforderlichen Kosten einer Bestattung gehören Aufwendungen, die für eine einfache, aber würdige Bestattung notwendig sind. Kosten für andere Bestattungsarten können übernommen werden, wenn dadurch keine Mehrkosten entstehen.

Diese sind wie folgt definiert:

  • Ärztliche Untersuchung und Ausstellung des Leichenschauscheins
  • Leistungen des Bestatters/der Bestatterin
  • Friedhofsgebühren
  • Krematoriumsgebühren und -entgelte

Was wird vom Amt bezahlt?

Folgende Leistungen des Bestatters/der Bestatterin werden übernommen:

  • Sarg & Ausstattung des Sarges
  • Einbetten und hygienische Versorgung
  • Kühlung und Aufbewahrung
  • Überführungen
  • Beschaffung von Urkunden
  • geistliche Begleitung oder Trauerredner
  • Dekoration und Blumen
  • Allgemeine Verwaltungstätigkeiten

Ablauf der Beantragung einer Sozialbestattung

Setze Dich bitte zeitnah mit uns in Verbindung, wenn wir die Bestattung Deiner*s Verstorbene*n übernehmen sollen. Wir besprechen mit Dir die nächsten Schritte bzgl. der Bestattung und erstellen Dir einen Kostenvoranschlag für das Sozialamt. Parallel kümmern wir uns um die Abholung und persönliche Begleitung Deines*r Verstorbenen.

Bitte melde dich beim zuständigen Sozialamt (Liste der Berliner Sozialämter findest du hier) und beantrage dort die Übernahme der Bestattungskosten.

Zuständig ist grundsätzlich:

  • für Verstorbene, die Sozialhilfe bezogen haben: der Träger der Sozialhilfe, von dem der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat
  • für Verstorbene, die keine Sozialhilfe bezogen haben: der Träger der Sozialhilfe des Sterbeortes (mit Berliner Meldeadresse: Amt für Soziales des Wohnbezirks, ohne Berliner Meldeadresse: Amt für Soziales des Sterbeortes).
  • Dies machst du mit einem Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten, welchen du hier downloaden kannst oder vom Sozialamt bekommst.

In den meisten Fällen kann zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht abschließend über den Antrag auf Leistungen nach § 74 SGB XII entschieden werden. Es besteht aus diesem Grund die Möglichkeit, dass Du einen Antrag auf Vorschusszahlung stellst. Die/der zuständige Sachbearbeiter*in wird dann prüfen, ob ein Anspruch besteht und aufgrund der eingereichten Unterlagen über die Höhe des Vorschusses entscheiden.

  • Darüber erhältst Du einen Bescheid.
  • Je nach Sozialamt wird entweder ein Vorschuss ausbezahlt mit dem Du die Kosten begleichen kannst oder das Sozialamt bezahlt direkt die Bestattungskosten, ggf. Kremierungskosten und Friedhofsgebühren.
  • Mit dem Vorschuss bezahlst Du nun unsere aufgrund des Kostenvoranschlags vereinbarte Rechnung, sowie die Rechnung des Friedhofs und Krematorium oder das Sozialamt bezahlt diese Kosten direkt ohne Vorschusszahlung an die jeweiligen Stellen.
  • Bitte beachte: Sollte im Rahmen der endgültigen Berechnung festgestellt werden, dass der Vorschuss zu hoch bemessen wurde oder gänzlich kein Anspruch auf diesen besteht, so ist der Differenzbetrag oder der komplette Vorschuss zurückzuzahlen.

Bei Fragen wende dich gerne jederzeit an uns unter 0176 6324 4937.

Das Leben ist kurz - lass' uns über Tod, Sterben & Trauer sprechen